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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2012 - 9 N 58.11   

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https://dejure.org/2012,12303
OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2012 - 9 N 58.11 (https://dejure.org/2012,12303)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.05.2012 - 9 N 58.11 (https://dejure.org/2012,12303)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 9 N 58.11 (https://dejure.org/2012,12303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 124a VwGO, § 2 Abs 1 S 1 KAG BB
    Nachschieben einer wirksamen Satzung im Anwendungsbereich des § 2 Abs 1 S 1 KAG BB bei Unterliegen in der ersten Instanz

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 13 GG, § 12 KomVerf BB, § 124a VwGO
    Zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgung; Kanalisation; Anschluss- und Benutzungszwang; Grundstücksanschluss; Druckentwässerung; Revisionsschacht; Herstellungsvorbehalt; Satzungsänderung; Bescheidänderung; Änderungsbescheid; Richtigkeit des Urteils; ernstliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 9 B 60.08

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides; Notwendigkeit einer Satzung; nachträglich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2012 - 9 N 58.11
    Hat das Verwaltungsgericht - wie hier - einer Anfechtungsklage stattgegeben, weil es dem angefochtenen Verwaltungsakt an einer wirksamen satzungsrechtlichen Grundlage fehlt, und wird während des Berufungszulassungsverfahrens eine wirksame Satzung nachgeschoben, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats eine Frage des materiellen Rechts, ob diese Satzung geeignet ist, den angegriffenen Verwaltungsakt zu tragen und damit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils begründen zu können; im Anwendungsbereich von § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG Bbg ist insoweit eine rückwirkende Satzung erforderlich (vgl. Urteil des Senats vom 9. September 2009, OVG 9 B 60.08, juris).
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